EINLEITUNG
ZWECK UND ART
1. Das TÜRSAB-Bewertungsschema für Verbraucheranfragen im Tourismus (Schema) dient als Ressource zur Bewertung von Rückerstattungsanfragen von Verbrauchern in Fällen, in denen die von Reisebüros an Verbraucher erbrachten Dienstleistungen verzögert oder unvollständig erbracht wurden.
1.1. Das Schema wird für Dienstleistungen verwendet, die als "Pauschalreisen" bekannt sind, die unter einem einzigen Preis vermarktet werden und mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen umfassen: Transport, Unterkunft, Stadt- oder Umgebungstouren, Gastfreundschaft, Begleitung, Empfang und Mietwagen.
1.2. Das Schema wird auch verwendet, wenn ein Service innerhalb der Reisebüroaktivität, die von Reisebüros angeboten wird, einzeln angeboten wird.
1.3. In Fällen, in denen Tourismusprodukte wie Unterkunft oder Unterhaltung direkt von ihren Produzenten an Verbraucher angeboten werden, kann das Schema analog angewendet werden. In solchen Fällen kann jedoch nicht behauptet werden, dass die Lösung des Problems auf dem Schema basiert.
1.4. Der Zweck der Teilnahme an Reisebürodienstleistungen kann sowohl für Freizeit und Tourismus als auch für Geschäfts-, religiöse, bildungsbezogene, gesundheitliche, Besprechungs-, Sport- oder kulturelle Gründe sein. Diese Umstände hindern nicht die Anwendung des Schemas.
GELTUNGSBEREICHSGRENZEN
2. Das Schema gilt für die Bewertung von Reisebürodienstleistungen, die vom Verbraucher bezüglich abgeschlossener Reisen gekauft wurden.
2.1. Das Schema kann nicht für Anfragen zu Reisen verwendet werden, die nicht stattgefunden haben, an denen nicht teilgenommen wurde oder die abgesagt wurden.
2.2. In Fällen, in denen der Verbraucher den Dienst aufgrund eines Mangelanspruchs abbricht, der das Hauptmerkmal des Produkts, das für den Zweck des Reisebüroservice gekauft wurde, nicht ändert, und die Mangelmenge gemäß dem Schema weniger als 50% beträgt, gelten die Bestimmungen dieses Schemas nicht.
PARTNER DES SCHEMAS
3. Das Schema gilt für die Bewertung von Anfragen zu Fällen, in denen eine Partei der Produktanbieter und Verkäufer als Reisebüro und die andere Partei der Konsument ist, der das Produkt kauft und den Service nutzt.
3.1. Wenn der Service im Namen einer anderen Person gekauft wird, im Falle eines Unterschieds zwischen der Person, die den Service kauft, und der Person, die am Service teilnimmt, gehört der Verbraucherstatus der Person, die von dem Service profitiert.
3.2. Wenn der Nutznießer des Dienstes minderjährig oder rechtlich nicht kompetent ist, können sein gesetzlicher Vormund oder Vormund das Recht auf Antrag ausüben.
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE
4. Die direkte Einreichung von Verbraucheranfragen beim Reisebüro, bei TÜRSAB oder einer anderen Behörde beeinflusst die Anwendung der Schema-Bestimmungen bei der Bewertung der Anfrage nicht.
4.1. Das TÜRSAB-Schiedsgericht oder Verbraucherkommissionen basieren ihre Bewertung von Verbraucheranfragen auf den Bestimmungen dieses Schemas.
4.2. Verbraucherprobleme-Schiedsstellen oder Verbrauchergerichte beziehen sich auf dieses Schema als Quelle, da es sektorale Bräuche und Traditionen konkretisiert, bei der Bewertung von Verbraucheranfragen.
SCHEMA UND ENTSCHÄDIGUNGSKLAGEN
5. Die Bestimmungen dieses Schemas können nicht auf materielle und moralische Entschädigungsanfragen angewendet werden, die sich auf das Nichtstattfinden der Reise, das vollständige Überflüssigwerden der Reise für ihren vorgesehenen Zweck oder das Fehlen wesentlicher Elemente beziehen, was dazu führt, dass der Verbraucher von der Reise zurücktritt oder die Reise vom Produktbesitzer abgesagt wird.
NACHWEISMETHODE
6. Ein Mangelanspruch wird in Betracht gezogen, wenn Elemente, die in Werbung, Broschüren, anderen Werbemitteln und Verträgen versprochen wurden, oder Elemente, die gemäß Gesetzgebung und allgemeinen Bräuchen vorhanden sein sollten, fehlen.
6.1. Wenn das Thema des Mangelanspruchs kein Element ist, das gemäß Gesetzgebung und allgemeinen Bräuchen vorhanden sein sollte, muss nachgewiesen werden, dass dieses Element dem Verbraucher mit einem schriftlichen oder gedruckten Dokument versprochen wurde.
6.2. Der Mangelanspruch wird mit Dokumenten wie Fotos und/oder einem Bericht, der von jemandem außer den Verbrauchern unterzeichnet wurde, nachgewiesen.
BERECHTIGTE ANTRAGSTELLER
7. Ein Mangelanspruch kann von Personen geltend gemacht werden, die aufgrund des Mangels die Dienstleistungen, die sie erhalten und nutzen wollten, nicht erhalten konnten.
ERSATZRABATT
8. Wenn das Thema des Mangelanspruchs vom Produktbesitzer von einem anderen Unternehmen ohne zusätzliche Belastung oder Unannehmlichkeit für den Verbraucher bereitgestellt wird, wird der Gesamtrückerstattungsbetrag um 50 % reduziert.
BEGRIFFE
9. In dem Schema genannte Begriffe und einige Tourismusbegriffe repräsentieren die folgenden Punkte:
Schema: TÜRSAB-Verbraucheranfragen-Bewertungsschema,
Tour: Programmatische organisierte Aktivitäten des Reisebüros, die Abfahrts- und Ankunftspunkte umfassen,
Reisebüro: Unternehmen, das gemäß Gesetz Nr. 1618 gegründet wurde,
Verbraucher: Verbraucher, wie durch Gesetz Nr. 4077 definiert,
TÜRSAB: Verband der Türkischen Reisebüros,
TÜRSAB-Schiedsgericht: Gremien, die gemäß der TÜRSAB-internen Regelungen eingerichtet wurden und die richterlichen Funktionen in Übereinstimmung mit dem Zivilprozessgesetz ausführen,
TOAR-Komitee: Verbraucher - Hotel - Agentur - Führer Beziehungen Komitee,
Führer: Personen, die in der Gesetzgebung des Ministeriums für Tourismus als professionelle Touristenführer definiert sind und Inhaber des professionellen Touristenführerabzeichens,
Reisebürodienstleistungen: Dienstleistungen, die gewinnorientiert für inländische und ausländische Touristen angeboten werden, einschließlich Unterkunft, Transport, Essen, Unterhaltung, Transfer, Touren, Sportaktivitäten, Autovermietung, Ticketverkauf oder Reservierung, inländische und internationale Touren, Organisation von Meetings und Kongressen, religiöser Tourismus, Hadsch- und Umra-Organisation, Gesundheits- und Bildungsorganisation im Ausland usw.,
Einzelzimmerunterkunft: Unterkunft für eine Person in einer Unterkunftseinrichtung,
Doppelzimmerunterkunft: Unterkunft für zwei Personen in einer Unterkunftseinrichtung, in einem Zimmer mit zwei Einzelbetten oder einem Doppelbett,
Dreibettzimmerunterkunft: Unterkunft in einem Zimmer mit einem Doppelbett und einem zusätzlichen Bett oder einem Zimmer mit drei Betten, abhängig von der Zimmerausstattung,
Einzelzimmerzuschlag: Die Differenz, die für die Nutzung eines Zimmers durch eine Person in einer Unterkunftseinrichtung gezahlt wird,
Zusatzbett: Ein zusätzliches Bett, das in einem Zimmer über die normale Bettenanordnung hinaus in einer Unterkunftseinrichtung platziert wird,
(BB) (Bed and Breakfast) Unterkunft: Unterkunft, die das Zimmer und Frühstück umfasst, wobei für andere Dienstleistungen eine separate Gebühr erforderlich ist,
(HB) (Halbpension) Unterkunft: Unterkunft, die das Zimmer, Frühstück und normalerweise das Abendessen umfasst, bestehend aus zwei Mahlzeiten, wobei für andere Dienstleistungen eine separate Gebühr erforderlich ist,
(FB) (Vollpension) Unterkunft: Unterkunft, die das Zimmer, Frühstück, Mittag- und Abendessen umfasst, bestehend aus drei Mahlzeiten, wobei für andere Dienstleistungen eine separate Gebühr erforderlich ist,
All-Inclusive: Unterkunft, die das Zimmer und unbegrenzte und kostenlose Bereitstellung von Speisen und Getränken, wie von der Unterkunftseinrichtung bestimmt, umfasst,
Reservierung: Der Prozess der Buchung, der durch Angabe des Typs, des Start- und Enddatums des dem Verbraucher angebotenen Reisebüroservices, in der Regel gegen eine Vorauszahlung, durchgeführt wird,
Voucher: Ein Dokument, das auf der Grundlage des zwischen dem Verbraucher und der Agentur unterzeichneten Vertrags erstellt wird und Details zu Unterkunft, Transport, Führerdiensten, Essensstatus usw. angibt, normalerweise vom Verbraucher zum Zeitpunkt des Dienstkaufs an die betreffende Person gegeben wird,
Check-In: Für Hotels; normalerweise das Beziehen des Zimmers in der Unterkunftseinrichtung nach 12.00-13.00 Uhr, Für Flüge; Einchecken an Flughäfen vor einer bestimmten Zeit, Durchführung der Ticket- und Gepäckverfahren und Erhalt der Bordkarte,
Check-Out: Die Unterkunftseinrichtung normalerweise vor 12.00 Uhr verlassen,
Offenes Buffet: Eine Anordnung, bei der Gäste oder Kunden beliebige Mengen an vorbereiteten Speisen und Getränken vom Buffet nehmen können,
Menü: Ein vorher festgelegtes Menü, das allen Gästen serviert wird,
Kontinentales Frühstück: Ein Frühstück, das aus einem heißen Getränk, Saft, Butter, Marmelade und Brot besteht,
À la Carte: In Speiseeinrichtungen, Auswahl der Mahlzeit nach Kundenwunsch aus dem Menü der Einrichtung,
Animation: Alle Aktivitäten, die darauf abzielen, Reisende oder Gäste, die in Unterkunftseinrichtungen untergebracht sind, zu unterhalten,
Strand: Bereiche am Meer, See oder Fluss, die zum Schwimmen und Sonnenbaden geeignet sind, ausgestattet mit Einrichtungen,
Strandlage: Kein Gebäude oder Weg für den Fahrzeugverkehr zwischen dem Meer und der Unterkunftseinrichtung,
Anreiztour: Motivationsreisen, die verschiedene Unternehmen ihren Mitarbeitern oder Händlern usw. geben,
Tourprogramm: Das Programm, das dem Verbraucher vor der Reise gegeben wird, das die Unterkunftseinrichtung, Mahlzeiten, Route, Transportmittel, zu besuchende und zu sehende Orte angibt,
Pauschalreise: Eine Tour, die dem Verbraucher unter einem einzigen Preis angeboten wird und mindestens zwei der Dienstleistungen wie Transport, Unterkunft, Stadt- oder Umgebungstour, Gastfreundschaft, Begleitung, Empfang und Mietwagen umfasst,
Panoramatour: Touren, die normalerweise mit dem Bus zur Vorstellung von Städten durchgeführt werden, in der Regel ohne Eintritt in Museen und archäologische Stätten,
Extratour: Touren, die in Form von Halbtags-, Ganztags- oder Nachttouren organisiert werden, einschließlich Führung, Transport und bereitgestellten Dienstleistungen, die einer separaten Gebühr unterliegen und mit einer bestimmten Anzahl von Teilnehmern organisiert werden,
Tourleiter: Ein Reisebüromitarbeiter, der für internationale Touren Sprachen kennt, verantwortlich für die reibungslose Durchführung der Reise, die Erfüllung des Tourprogramms und die Durchführung der eingeschlossenen Transfers und Stadttouren, der die Agentur während der Tour vertritt,
Stadtzentrum: Der Ort, an dem alle Bedürfnisse gedeckt werden können, mit Geschäften, Einkaufszentren und offiziellen Institutionen,
Gehentfernung: Ungefähr 500 Meter, eine Entfernung, die eine normale Person ohne Müdigkeit gehen kann,
Museum: Orte, an denen antike Artefakte oder originelle Beispiele zu einem bestimmten Thema ausgestellt werden,
Archäologische Stätte: Reste von alten, aufgegebenen Siedlungsorten, die durch natürliche Ereignisse, Krieg, Feuer usw. zerstört oder verlassen wurden, oder ihre Ruinen,
Charterflug: Flüge, die für bestimmte Jahreszeiten, Feiertagsperioden, Feiertage speziell in Betrieb genommen werden, mit Abflugzeiten, die je nach Flughafenverkehr variieren können,
Linienflug: Flüge, die gemäß einem Programm zu vorher festgelegten Tagen und Zeiten stattfinden,
No-Show: Der Betrag, der vom Kunden für das Nichtstornieren der Reservierung des reservierten oder gekauften Dienstes nach einer bestimmten Zeit oder für die Nichtnutzung der reservierten oder gekauften Dienstleistungen ohne Ankündigung gezahlt werden muss,
ABSCHNITT 2Bewertungs- und Durchführungsprinzipien MÄNGEL UND FEHLERANZEIGE
10. Wenn der Mangel- oder Fehleranspruch während der Reise nicht beim Reisebüro oder beim Einrichtungspersonal gemeldet und die Korrektur des Mangels oder Fehlers nicht angefordert wird, wird der Rückerstattungsbetrag um 50 % reduziert.
ERMESSENSFREIHEIT
11. Die zuständige Entscheidungsbehörde, die den Rückerstattungsantrag prüft, hat das Recht, die Gesamtrückerstattungsrate um 25 % zu erhöhen.
BERECHNUNGSMETHODE
12. Bei der Bestimmung der Rückerstattungsrate werden Prozentberechnungen auf der Basis des Dienstleistungsentgelts vorgenommen, wenn eine Reisebürodienstleistung einzeln erbracht wird, auf der Basis des Transportentgelts bei Pauschalreisen mit Transportmängeln und auf der Basis des Entgelts ohne das Transportentgelt bei Mängeln, die nicht den Transport betreffen.
12.1. Wenn die Bestimmung des Transportentgelts innerhalb des Pauschalpreises für internationale oder inländische Touren nicht möglich ist, werden 30 % des Pauschalpreises als Transportentgelt berechnet.
12.2. In Paketen, in denen Transport oder andere Dienstleistungen zu einem separaten Entgelt angeboten werden, wird der Mangel für jede Dienstleistung auf der Basis des Entgelts dieser Dienstleistung berechnet.
12.3. Mängel, die für jede Dienstleistung in einem Paket aus miteinander verbundenen Dienstleistungen separat berechnet werden, werden zusammengezählt.
12.4. Der Gesamtrückerstattungsbetrag darf den Pauschalpreis nicht überschreiten.
EINFLUSS VON BESONDEREN UMSTÄNDEN
13. Die Rückerstattungsraten sind für jeden und jeden Fall gleich. Besondere Umstände werden im Rahmen der in diesem Schema enthaltenen Grundsätze im Ergebnis berücksichtigt.
13.1. Wenn der Verbraucher das Reisebüro zum Zeitpunkt der Buchung über seine persönlichen Merkmale, wie Diabetes, körperliche Behinderung, informiert hat und diese Merkmale vom Reisebüro im Vertrag aufgezeichnet wurden und die Reise trotz dieser Merkmale unternommen wurde, haben Verbraucher das Recht, die Tour aus gerechtfertigten Gründen abzubrechen, und die Schema-Berechnung wird um 50 % erhöht.
13.2. In Fällen, in denen Unterkunft und andere Dienstleistungen aufgeteilt sind (wie Anatolien-Tour, Nord-Europa-Tour usw.) und Mängel in einem Teil der Dienstleistungen auftreten und diese Mängel insgesamt 10 % nicht überschreiten, wird der Rückerstattungsantrag nicht berücksichtigt.
13.3. Wenn der Transport mindestens 30 % der Pauschalreisedauer abdeckt, wird die Störung im Transport durch die Berechnung aus dem Gesamtpauschalpreis bestimmt.
13.4. Bei Reisebürodienstleistungen, die in Fremdwährung verkauft werden, werden die Rückerstattungsraten auf der Basis der Verkaufswährung berechnet.
13.5. Mangelansprüche, die nicht der Mangelgruppierung im Berechnungsabschnitt entsprechen und nicht vergleichend auf diese Gruppierung angewendet werden können, werden nicht berücksichtigt.
ABBRUCH DER REISEBÜRODIENSTLEISTUNG
14. Wenn der Mangel oder Fehler im Zusammenhang mit dem Verbraucherantrag eine Rückerstattung von 50 % oder mehr der Reisebürodienstleistung erfordert, ist der Verbraucher berechtigt, den Dienst nicht zu nutzen oder abzubrechen. Bei Abbruch der Reisebürodienstleistung wird die Entschädigung gemäß diesem Schema berechnet, und der Rückerstattungsbetrag wird um 20 % erhöht. Bei berechtigt abgebrochenen Touren wird die Rückfahrgebühr zusätzlich an den Verbraucher gezahlt. Wenn die Beendigung des Vertrags durch den Verbraucher gemäß dem Verbraucherschutzgesetz nicht als gerechtfertigt angesehen werden kann, ist eine Preisminderung ausreichend.
ALTERNATIVES DIENSTANGEBOT
15. Aufgrund eines Mangels oder Fehlers kann das Reisebüro zusätzliche Dienstleistungen, eine neue Reise oder einen Rabatt auf eine neue Reise anstelle einer Rückerstattung anbieten. Der Verbraucher ist frei, dieses Angebot zu akzeptieren. Der Rabatt, der für den Mangel angeboten wird, kann nicht niedriger sein als die im Schema für diesen Mangel vorgesehene Rückerstattungsrate.
15.1. Wenn der Verbraucher das zusätzliche Reiseangebot des Reisebüros akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass er auf weitere Ansprüche auf Rückerstattung oder Entschädigung im Zusammenhang mit demselben Vorfall verzichtet hat.
15.2. Die Dienstleistungen, die als Entschädigung für zusätzliche Reisen dem Verbraucher angeboten werden, können nicht geringer sein als die Dienstleistungen, die anderen Verbrauchern, die an derselben Reise teilnehmen, angeboten werden.
15.3. Wenn der Verbraucher die Dienstleistungen oder den Rabatt akzeptiert, der anstelle des zusätzlichen oder mangelhaften oder fehlerhaften Dienstes während der Reise angeboten wird, wird der Verbraucher als auf seinen Mangelanspruch verzichtet betrachtet.
15.4. Ein Angebot für zusätzliche Dienstleistungen oder eine neue Reise oder einen Rabatt auf eine neue Reise bindet das Reisebüro nicht und dient nicht als Beweis gegen es, wenn das Angebot abgelehnt wird.
REGRESSBEZIEHUNGEN
16. Der Verbraucher, der einen Mangelanspruch geltend macht, kann sich unabhängig von der Quelle des Mangels an das Reisebüro wenden, bei dem das Produkt gekauft oder die Reisebürodienstleistung verkauft wurde, oder direkt an das Unternehmen, das den fehlerhaften Dienst erbracht hat.
16.1. Das Reisebüro, das den Mangel oder Fehler gegenüber dem Verbraucher entschädigt, nimmt Regress bei dem Transportunternehmen, der Unterkunftseinrichtung oder anderen Unternehmen, von denen der Mangel herrührt.
16.2. Das endgültige Verantwortliche für Zahlungen, die für Verbraucheranforderungen aufgrund des Fehlens der gesetzlich erforderlichen Merkmale der Dienstleistungen gemacht werden, ist das Unternehmen, das den mangelhaften Dienst produziert. Wenn das produzierende Unternehmen das Reisebüro, das den Dienst verkauft hat, rechtzeitig über diesen Mangel informiert hat, liegt die Verantwortung beim Reisebüro.
16.3. Ein versprochener Dienst bindet kein Unternehmen, das sich nicht verpflichtet hat, diese Dienste zu erbringen.
ABSCHNITT 3ABRECHNUNGSTABELLE UNTERKUNFTSDIENSTLEISTUNGEN
17. Für die folgenden Mängel und Fehler in Unterkunftsdienstleistungen werden die angegebenen Rabattsätze vom Unterkunftsentgelt angewendet:
17.1. Falls die Unterkunft in einer Einrichtung mit niedrigerem Standard als der im Vertrag vereinbarte bereitgestellt wird; der Preisunterschied zwischen den Unterkunftseinrichtungen + 10%,
17.2. Unterkunft an einem anderen Ort als der vereinbarten Unterkunftseinrichtung; 10% für Entfernungen bis zu 10 km, 25% für Entfernungen, die 10 km überschreiten,
17.3. Die Unterkunftseinrichtung ist in einer anderen Entfernung zu den Reisezweckzentren (wie Strand, Markt usw.) als angegeben;
17.3.1. 10% für Entfernungen, die 5 km überschreiten,
17.4. Unterkunft in derselben Einrichtung, aber einem anderen Zimmertyp als im Vertrag dem Verbraucher angegeben;
17.4.1. 10% für ein Apartment etc. anstelle eines Hotelzimmers,
17.5. Das Zimmer-Bett-Merkmal ist anders als im Vertrag angegeben;
17.5.1. Vollständige Rückerstattung für Doppelbelegung statt Einzelbelegung,
17.5.2. Vollständige Rückerstattung für Dreifachbelegung statt Einzelbelegung,
17.5.3. Vollständige Rückerstattung für Dreifachbelegung statt Doppelbelegung,
17.6. Bei einer einnächtigen Abweichung in der Zimmer-Bett-Eigenschaft wird der Unterkunftsrabatt durch Teilung durch die Anzahl der Tage berechnet.
17.7. Technische und Einrichtungsmerkmale der Zimmer sind im Widerspruch zu obligatorischen Elementen oder im Vertrag angegebenen Eigenschaften;
17.7.1. Fehlen von Badezimmer und WC oder Unbenutzbarkeit 25%,
17.7.2. Fehlen von Aussicht oder Balkon (falls in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen) 10%,
17.7.3. Fehlen eines Heizungs- oder Kühlsystems, Nichtfunktionieren oder Nichterfüllen des Bedarfs während der Winter- oder Sommermonate 20%, (normale Raumtemperatur ~20-23 Co)
17.7.4. Fehlen von Warmwasser (~25 Co) 25%,
17.7.5. Fehlen von Minibar und Fernseher (falls in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen) 10%,
17.7.6. Schmutzig, ungepflegt und Fehlen von Hauswirtschaftsdiensten 10%,
17.8. Mängel in den Gemeinschaftsbereichen und Merkmalen der Unterkunftseinrichtung;
17.8.1. Fehlen oder Nichtfunktionieren von Heizungs- und Kühlsystemen in den Sommer- oder Wintermonaten 10%
17.8.2. Fehlen oder Nichtfunktionieren eines Aufzugs in Einrichtungen über dem dritten Stock +3 10%,
17.8.3. Fehlen von Reinigungsdiensten 20%,
17.8.4. Fehlen von zusätzlichen Dienstleistungen (wie Massage, Friseur, etc.), die in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen wurden, für jeden fehlenden Dienst 2%, bis zu einem Maximum von 10%
17.8.5. Fehlen von Einrichtungen in den Einrichtungen (wie Sauna, Tennisplatz, Fitnessstudio, Golf, Segeln, Surfen, Tauchschule und Ausrüstung usw.), die in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen wurden, für jede Einrichtung 5%, bis zu einem Maximum von 10%,
17.8.6. Fehlen eines offenen Schwimmbads oder geschlossen zur Nutzung (für Sommermonate), wenn in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen 20%,
17.8.7. Fehlen eines Hallenbads oder geschlossen zur Nutzung (für Wintermonate), wenn in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen 20%,
17.8.8. Fehlen von Kinderbetreuungseinrichtungen und -optionen, wenn in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen 10%,
17.8.9. Fehlen von Strandmöglichkeiten, die in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen wurden 30%
17.8.10. Nichtfunktionieren der versprochenen Lifte oder Fehlen von Skitechnikmöglichkeiten während der Saison, ausgenommen wetterbedingte Gründe, wenn versprochen 25%,
17.8.11. Fehlen von Therapie- und Thermaldiensten, wenn in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen 30%,
ESSEN UND UNTERHALTUNG
18. Für Mängel in Essens- und Unterhaltungsdienstleistungen gelten die folgenden Rückerstattungsraten:
18.1. Fehlen von Unterhaltungsort und -möglichkeit (Diskothek, Nachtclub, Animation), wenn in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen, für jeden Mangel 5%, bis zu einem Maximum von 10%,
18.2. Für jede Mahlzeit, die nicht innerhalb der festgelegten Zeiten in den Speisedienstleistungen erhalten werden kann, 10% des täglichen Unterkunftsentgelts,
18.3. Fehlen einer Verkaufseinheit in Apart-Hotels außerhalb von Siedlungszentren, die den Bedarf der Kunden deckt 15%,
UMWELTMERKMALE
19. Für Mängel aufgrund der Umweltmerkmale der Einrichtungen gelten die folgenden Rückerstattungsraten:
19.1. Bauaktivität innerhalb der Unterkunftseinrichtung 30%,
19.2. Fehlen einer offenen Straße zwischen der Unterkunftseinrichtung und ihren Räumlichkeiten oder öffentlichen und städtischen Nutzungsorten 15%,
19.3. Vorhandensein eines offenen Müllbereichs, der Unbehagen verursacht, in einem Umkreis von 50 m zur Unterkunftseinrichtung 5%,
19.4. Ständige und intensive Lärmquelle innerhalb der Unterkunftseinrichtung 5%,
TOURDIENSTLEISTUNGEN
20. Für Mängel in Tourdienstleistungen gelten die folgenden Rückerstattungsraten:
20.1. Nichtdurchführung der versprochenen Panorama-Stadttour, wenn in der Anzeige, Werbung oder im Vertrag versprochen 5%
20.2. Fehlen eines Reiseleiters bei Inlandstouren für türkische Staatsbürger;
20.2.1. Bei Tagesausflügen 25%,
20.2.2. Bei Übernachtungstouren 25%,
20.2.3. Bei Spezialinteressentouren 40%,
20.3.1. Bei internationalen Touren, Änderung der Tourroute, die dazu führt, dass Museen und archäologische Stätten im Tourprogramm nicht besucht, betreten, besichtigt oder unvollständig besichtigt werden, der Eintrittspreis für archäologische Stätten + 10%,
20.3.2. Bei Inlandstouren, Änderung der Tourroute, die dazu führt, dass archäologische Stätten im Tourprogramm nicht besucht, betreten, besichtigt oder unvollständig besichtigt werden, der Eintrittspreis für archäologische Stätten + 5%,
20.4. Mangel an versprochenem Service oder technischer Ausrüstung im Transportmittel während der Reise 5%,
20.5. Mangelhafte Verhaltensweisen von Reiseleitern, Tourleitern, Fahrern und Servicepersonal 5%,
TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN
21. Für Mängel in Transportdienstleistungen mit dem Bus gelten die folgenden Rückerstattungsraten:
21.1. Verspätung der Abfahrtszeit um mehr als 6 Stunden und bis zu 8 Stunden 5%,
21.2. Verspätung der Abfahrtszeit um mehr als 8 Stunden, täglicher Paketpreis / Tag als täglicher Betrag,
21.3. Nichtdurchführung des versprochenen Transfers, Taxi-Kosten für die Transferentfernung.
22. Für Mängel in Transportdienstleistungen mit dem Flugzeug gelten die folgenden Entschädigungsverfahren:
22.1. Bei Linienflügen,
22.1.1. Alkoholfreier Getränkeservice für Verzögerungen über 4 Stunden,
22.1.1. Essensservice für Verzögerungen über 6 Stunden,
22.1.1. Unterkunft wird für Verzögerungen über 8 Stunden bereitgestellt. Diese Dienstleistungen liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft und werden von der Reiseagentur garantiert.
22.2. Bei Charterflügen müssen Änderungen, die 24 Stunden vor dem Flug auftreten, dem Passagier mitgeteilt werden. Später auftretende Verzögerungen und Änderungen unterliegen den Regeln für Linienflüge.
Internationale Flüge erfordern eine Ankunft am Flughafen 2 Stunden im Voraus, Inlandsflüge 1 Stunde im Voraus, und es kann kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung aufgrund der Verspätung des Verbrauchers geltend gemacht werden.